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avendi: Vertrauenspersonen mit Schnittstellen-Funktion

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Mitmachen, mitreden, mitgestalten – das ist bei avendi unter anderem Aufgabe der Vertrauenspersonen! Zu einem vertrauensvollen Miteinander gehört Transparenz zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Vertrauenspersonen haben bei avendi und H&S eine wichtige Funktion: Sie setzen sich im regelmäßigen Austausch mit der Einrichtungsleitung und der Geschäftsführung für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen ein, beispielsweise wenn es um Kritik, Verbesserungsvorschläge, Gleichstellung, Arbeitszeitmodelle oder Team-Events geht. 

Vertrauenspersonen (VP) werden in den avendi-Betriebsstätten von ihren Kolleginnen und Kollegen jeweils für einen Zeitraum von 4 Jahren gewählt und sind die Schnittstelle zwischen den Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber. Sie setzen sich im Namen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihrer Betriebsstätte für deren Interessen ein. Ein kontinuierlicher Austausch ist die Basis einer guten Zusammenarbeit zwischen den Vertrauenspersonen und den Leitungskräften bei avendi und H&S. Um diesen zu gewährleisten, finden regelmäßig Sitzungen mit der Heimleitung sowie mit den VP der anderen Betriebsstätten und Vertretern der Geschäftsführung und Zentralverwaltung statt. Bei all diesen Terminen geht es darum, wichtige Themen in den Fokus zu rücken und bei Problemen gemeinsam neue Ansätze und Lösungen zu finden. Versetzungen und Kündigungen werden ebenfalls vorab mit den VP besprochen.

Jetzt stand wieder einmal eine Schulung der gewählten Vertreterinnen und Vertreter statt. An zwei Tagen informierte die Personalabteilung über wichtige aktuelle Themen. Zudem wurde das Treffen zum Austausch genutzt.

Um über ihr Tun zu informieren und zu wissen, was der Belegschaft auf der Seele brennt, berufen die VP mindestens einmal im Jahr eine Mitarbeiterversammlung in ihrer Betriebsstätte ein. In dieser legen sie einen Rechenschaftsbericht gegenüber den Mitarbeitenden ab, bringen wesentliche betriebliche Angelegenheiten zur Sprache und nehmen neue Themen auf. Denn: Zuhören, beraten, vermitteln, Lösungsansätze erarbeiten, mitentscheiden – das alles gehört zu den Aufgaben der VP. 

Wie wird man Vertrauensperson?

Wahlberechtigt sind bei VP-Wahlen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ausgenommen Praktikantinnen und Praktikanten, Ehrenamtliche, Bufdis, FSJler, temporär eingesetzte Mitarbeitende anderer Häuser und Leasingkräfte.

Wählbar sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich nicht in der Probezeit befinden. Ausgenommen sind: HL/PDL, stellvertretende HL/PDL, HL/PDL-Trainee, Azubis, Praktikantinnen und Praktikanten, Ehrenamtliche, Bufdis, FSJler, temporär eingesetzte Mitarbeitende anderer Häuser, Leasingkräfte.

Die Wahl der Vertrauenspersonen erfolgt alle 4 Jahre frei, geheim, unmittelbar, gleich und transparent. Drei Monate vor Ende einer VP-Amtszeit wird ein Wahlausschuss gebildet, der sich in der Betriebsstätte um die Vorbereitungen für die nächste Wahl kümmert.

VP erhalten übrigens eine als Anlage zum Anstellungsvertrag geregelte Freistellung, um ihre Aufgaben erfüllen zu können.