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Newsletter Vollmachten und Verfügungen

Vorsorgen durch Vollmachten und Verfügungen – darum geht es im ersten avendi-Newsletter 2021. Sie finden Wissenswertes und Tipps zu den Dokumenten, die wichtig sind, um auf einen Ernstfall gut vorbereitet zu sein. Wer sich bei Zeiten darum kümmert, muss sich um dieses Thema nicht mehr sorgen und erleichtert es Angehörigen und Ärzten, Entscheidungen zu treffen.

Ein sorgenfreier Alltag ist für die meisten Menschen kaum Realität. Was die Jungen beschäftigt: oft Zukunftsängste in Bezug auf Schule, Beruf, Lebenspläne und auch die Umwelt. Im Lebensmittel verändert sich die Perspektive. Man sorgt sich um die Familie. Und Themen wie Krankheit, Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge rücken in den Fokus. Im Alter nimmt die Sorge um die Versorgung meist weiter zu: Was, wenn ich nicht mehr so kann wie bisher? Vereinsame ich?? Wer pflegt mich? Was, wenn der Kopf nicht mehr mitmacht? Und was, wenn ich nicht mehr selbst entscheiden kann? 

Dass die Angst vor Kontrollverlust und Hilflosigkeit die meisten Senioren umtreibt, weiß auch Hendrik Dreves von der avendi-Einrichtung CentroVerde in Mannheim. Die tägliche Arbeit mit den Senioren hat ihn geprägt und ihn schließlich dazu veranlasst, sich weiterzubilden. Seit eineinhalb Jahren fungiert er für alle Mannheimer avendi-Einrichtungen zusätzlich als Berater für die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase. „Mit zunehmendem Lebensalter setzt sich der Mensch mit seiner letzten Lebensphase auseinander und macht sich Gedanken“, weiß Dreves. „Wir lassen unsere Bewohner mit diesen Gedanken nicht allein und bieten ihnen und ihren Angehörigen Beratung. Darüber hinaus kann ich, wenn das gewünscht wird, zum Beispiel dabei helfen, eine Patientenverfügung zu erstellen."

Patientenverfügung im mittleren Lebensdrittel

Die Patientenverfügung – selbst Jüngeren wird sie ans Herz gelegt. Und doch haben viele Menschen keine. Spätestens mit dem Einzug in ein Pflegeheim sollte sie vorliegen, meint Dreves. Die, die die letzte Lebensphase betrifft, unterscheidet sich dann aber auch teilweise wesentlich von einer Verfügung, die für Menschen im mittleren Lebensdrittel sinnvoll ist.

Dreves: „Gerade die Corona-Pandemie lehrt uns, wie wichtig Vorsorge ist. Bei unvorhergesehenen Komplikationen im Krankenhaus – wo man ja jederzeit beispielsweise nach einem Unfall landen kann –, erschweren derzeit die Besuchsbeschränkungen den Austausch mit Angehörigen und die eigentliche Willensfindung. Angehörige können nur selten nach ihren Liebsten schauen, können sich keinen regelmäßigen Eindruck von deren Zustand verschaffen."

Behalten Sie die Entscheidungsgewalt!

„Man kann sich durch die entsprechenden Vorkehrungen sehr viele Sorgen und auch Stress in sowieso sehr fordernden Situationen ersparen.“ Ein wohlgemeinter Rat und guter Tipp vom avendi-Experten, den er auch ganz unabhängig von der Pandemie gibt. Denn Unfall und Krankheit können jeden jederzeit treffen. Vielleicht betreibt man sogar einen risikoreichen Sport oder hat einen Job mit Gefahrenpotenzial – die Möglichkeiten, von heute auf morgen medizinische Hilfe zu brauchen und nicht selbst entscheiden zu können, sind vielfältig.

Wer seine Wünsche dahingehend festgehalten hat, erleichtert Ärzten und Angehörigen das Handeln. Vordrucke und wichtige Textpassagen für eine Patientenverfügung finden Interessierte im Internet. Da das Thema aber komplex ist, empfiehlt sich eine Beratung. Institutionen wie Wohlfahrtsverbände und auch Verbraucherzentralen bieten diese an, verweisen aber auch gern auf den Hausarzt. Der kennt seinen Patienten und kann meist am besten erklären, welche medizinischen Konsequenzen Wünsche und Entscheidungen haben.

Die Kosten, die eventuell für eine solche Beratung entstehen, lohnen sich, wenn danach alles geklärt und so festgehalten ist, dass die Verfügung im Notfall auch greift und den tatsächlichen persönlichen Willen widerspiegelt.

Für alle Fälle gilt: Machen Sie sich schlau!

Achtung! Wer sich mit Vorsorge beschäftigt, landet schnell in einem Dschungel aus Vollmachten und Verfügungen! Licht ins Dickicht bringt eine sorgfältige Recherche – oder Beratung. Man kann die meisten Verfügungen zwar ohne Beglaubigung allein durch seine Unterschrift gültig machen. Doch das ist nicht für alle Vollmachten der Fall und birgt Gefahren. Gerade wenn es um Finanzen oder Eigentum geht, lohnt es sich, einen Notar zurate zu ziehen. Oft liegen die Fehler im Detail, zum Beispiel in der Genauigkeit von Formulierungen. Das kann im Ernstfall Schwierigkeiten bereiten. Auch dem Missbrauch von Vollmachten gilt es vorzubeugen. 

Unter anderem diese Dokumente gibt es:

Patientenverfügung: In einer Patientenverfügung können Sie genau festhalten, was Sie sich wünschen: welche Behandlungen durchgeführt werden sollen und welche Eingriffe Sie ablehnen. Auch Jüngeren empfiehlt sich die Verfügung. Sie beinhaltet dann aber, der aktuellen Lebenssituation entsprechend, andere Schwerpunkte als bei Pflegebedürftigen, zum Beispiel Unfall und Krankheit. Ganz wichtig: Eine Patientenverfügung tritt erst dann in Kraft, wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihren Willen mitzuteilen. Bis dahin können Sie wie gehabt über alles selbstständig entscheiden. Tipps: Den Angehörigen mitteilen, wo die Patientenverfügung aufbewahrt wird, damit sie sie leicht finden. Außerdem sollte eine Patientenverfügung, gerade bei jüngerem Lebensalter, regelmäßig auf Übereinstimmung mit dem aktuellen Willen überprüft werden. Hier sollte dann auch eine „Bestätigungsunterschrift“ mit Datum erfolgen. 

Vorsorgevollmacht: Wir alle können in gesundheitsbedingte Situationen gelangen, in denen es nicht mehr möglich ist, die Belange des alltäglichen Lebens zu bewerkstelligen. In solchen Fällen können Sie eine Person Ihres Vertrauens damit beauftragen, in Ihrem Sinne zu handeln und zu entscheiden. Hierfür erstellen Sie mit einem Berater und der Person, die Sie bevollmächtigen möchten, eine Vorsorgevollmacht. Das Original der Vorsorgevollmacht sollte sich ab Ausstellung in den Händen des Bevollmächtigten befinden, nur mit dem Original ist er handlungsfähig.

Betreuungsverfügung: Kann ein Mensch nicht mehr für sich selbst entscheiden, bestimmt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer. Haben Sie in einer Betreuungsverfügung festgehalten, wen Sie sich in diesem Fall wünschen, prüft das Gericht, ob die Person geeignet ist und richtet sich, wenn möglich, nach Ihrem Wunsch. Es versucht auch, alle Ihre weiteren schriftlich festgehaltenen Vorstellungen zu achten. Zudem berät und kontrolliert das Gericht den Betreuer.

Für die Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung gilt: Wer alles in trockenen Tüchern wissen möchte, kann die Schreiben bei der Bundesnotarkammer im Vorsorgeregister verzeichnen lassen
(https://www.vorsorgeregister.de).

Bankvollmacht: Die Bankvollmacht, oder auch Kontovollmacht, berechtigt die genannte Person, Bankgeschäfte im Namen des Kontoinhabers zu erledigen. Selbst Ehepartner haben diese Berechtigung nicht automatisch. Achtung: Viele Banken akzeptieren nur die eigenen Vordrucke und nicht allgemeine Vollmachten.

Patientenverfügung für die letzte Lebensphase

Zurück ins Pflegeheim. „Wer in ein Pflegeheim umzieht, befindet sich im Normalfall automatisch in seinem letzten Lebensabschnitt“, sagt Hendrik Dreves. „Wie lange dieser dann noch dauert, ist völlig unterschiedlich.“ Einige „seiner“ Bewohner leben schon seit einigen Jahren im CentroVerde und haben dort ein neues Zuhause gefunden. Nach Bedarf und Nachfrage stellt Dreves den Bewohnern aller Mannheimer Heime nun seit eineinhalb Jahren seine Beratungsfunktion vor. Ziel seiner Tätigkeit ist es, Behandlungs- und Versorgungsbedürfnisse festzuhalten, damit jederzeit ein rechtssicherer Umgang der Einrichtungen sowie der direkt an der Versorgung Beteiligten mit dem geäußerten Willen möglich ist. Bei gesetzlich Versicherten zahlt diese Beratung die Krankenkasse.

Trotz Pandemie konnte Dreves unter hygienischen Sicherheitsvorkehrungen im vergangenen Jahr bereits rund 40 Senioren und deren Angehörigen helfen. „Im Wesentlichen geht es bei der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase darum, die Wünsche und Möglichkeiten der medizinisch-pflegerischen Versorgung am Lebensende zu besprechen“, erklärt Dreves. Zuerst hört er vor allem zu. Er muss den Menschen hinter dem Namen kennenlernen, seine Ängste verstehen, wissen, was ihm Kraft gibt. „Dazu kommt oft zunächst die ganze Lebensgeschichte eines Bewohners auf den Tisch“, erzählt er. „Erst danach ergibt sich ein Bild davon, welche Hilfe derjenige in Notfallsituationen erhalten möchte, welche Begleitung er sich in der letzten Lebensphase wünscht.“

Ablauf der Beratung

Die Ergebnisse werden schriftlich festgehalten – meist sind dazu zwei Gespräche nötig; zwischen Beratung und Unterschrift einer Patientenverfügung sollten beispielsweise zehn Tage Karenz liegen. In dringenden Fällen, zum Beispiel einer aktuell begonnenen Palliativversorgung oder akuten Zustandsverschlechterung, werden Ausnahmen gemacht. Und manchmal braucht es fünf Gespräche, weil die Lage komplex ist: „Es lagen auch schon drei sich widersprechende Patientenverfügungen, vier verschiedene Bevollmächtigungen und andere Problemfälle vor – das braucht dann Zeit.“

Im Erstgespräch erklärt Dreves genau, worum es eigentlich geht. Gemeinsam wird erarbeitet, wie die Pflege und Versorgung in der letzten Lebensphase ablaufen soll. Dazu thematisiert Dreves Werte, Lebenseinstellung und die aktuelle Situation sowie Wünsche. Auf Wunsch des Bewohners nehmen Angehörige oder ein Betreuer oder Bevollmächtigter an der Beratung teil. Besprochen werden Ausmaß, Intensität, Möglichkeiten und Grenzen medizinischer Behandlung und palliativer Betreuung. Notfallsituationen werden gedanklich durchgespielt. Zudem bietet Dreves an, einen Blick auf rechtliche Vorsorgemöglichkeiten wie Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zu werfen.

Fazit: Einmal saurer Apfel

Dreves' Erfahrung nach können Menschen sich mit etwas Weitsicht von vielen Ängsten befreien, die sie plagen, wenn sie „gewisse Vorkehrungen“ getroffen haben. Ganz unabhängig vom Alter und der individuellen Lage. Wer sich also in Sachen Zukunft und Gesundheit sorgt und eigentlich unbeschwerter leben will, sollte vielleicht in den sauren Apfel beißen und sich einmal intensiv mit dem auseinandersetzen, was ihn beschäftigt. Vielen fällt das schwer, gern wird ein Thema, das Krankheit oder Alter betrifft, vertagt. Aber ganz nach dem Motto „Sorge dich nicht – lebe“ lohnt sich der (Kraft-)Aufwand, ein Mal in den sauren Apfel zu beißen und seine Angelegenheiten zu klären. Manche Sorge darf danach nämlich getrost in den Hintergrund rücken.

Grundinformation für Heimbewohner

Zugelassene Pflegeeinrichtungen können gemäß § 132g Abs. 1 SGB V eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anbieten. Im Wesentlichen geht es dabei darum, die Wünsche und Möglichkeiten der medizinisch-pflegerischen Versorgung am Lebensende zu besprechen und festzuhalten. Das kann über eine Patientenverfügung geschehen.

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