Zum Inhalt springen

Haben Sie eine Ausbildung zur Pflegefachkraft absolviert?

Wie möchten Sie arbeiten?

Wie können Sie arbeiten?Haben Sie bereits Berufserfahrung in diesem Bereich?

Was ist Ihre Gehaltsvorstellung?

Wo möchten Sie arbeiten?

Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten ein.

Vielen Dank, wir werden uns bei Ihnen melden und freuen uns auf ein Kennenlernen!

Besuch der Anti-Folter-Stelle sorgt für Irritation

 –  Pressemitteilung

Als Pflegeheimbetreiber liegt der avendi Senioren Service GmbH das Wohlergehen und Wohlbefinden der Bewohner in den Pflegeeinrichtungen besonders am Herzen. „Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, älteren Menschen ein Zuhause zu bieten, in dem sie sich geborgen und sicher fühlen können, auch wenn sie auf Unterstützung angewiesen sind“, beschreibt Geschäftsführer Patrick Weiss die erklärten Ziele des Unternehmens, das deutschlandweit 21 Pflegeheime und fünf ambulante Pflegedienste betreibt. Der Respekt vor der Persönlichkeit und der Würde dieser Menschen habe dabei höchste Priorität.

Umso irritierender, wenn die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter ihren Besuch ankündigt und sich per E-Mail auf ihre Aufgabe beruft, Orte der Freiheitsentziehung zu kontrollieren. „Als Pflegeheimbetreiber unterstehen wir den regelmäßigen Überprüfungen des Medizinischen Diensts der Krankenversicherungen (MDK) und der Heimaufsicht. Nun hat sich für eine unserer Einrichtungen die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter angekündigt – eine weitere Kontrollinstanz, die allein durch ihren Namen Mitarbeiter, Bewohner und Angehörige zutiefst verunsichert“, so Weiss. „Die Bewohner leben hier und sind frei in ihrem Tun. Wir fördern die persönliche Entfaltung und regen unsere Bewohner zu Mitwirkung und Mitbestimmung an.“ Die Legitimation und der Prüfauftrag der Stelle erschließe sich kaum und es werde nicht illustriert, wie die Rechte der Bewohner gewahrt werden.

Die Begehung durch die Mitarbeiter der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter habe schließlich gezeigt, dass sich die Befürchtungen im Vorfeld bewahrheiten haben: Es habe kein partnerschaftliches Vorgespräch gegeben – im Gegenteil: „Am Abend vor der Kontrolle ist eine Prüferin unangemeldet durch die Einrichtung gegangen.“ Die Prüfung selbst sei so umfangreich gewesen, dass an diesem Tag zahlreiche Mitarbeiter eingebunden waren – „die dadurch in der Pflege gefehlt haben“, kritisiert Weiss. „Zudem gab es große Redundanzen zu den Begehungen durch MDK, Heimaufsicht und den regelmäßigen Brandverhütungsschauen.“

Im Nachgang habe die Delegation der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter diverse Unterlagen angefordert, die nach dem Dafürhalten des Geschäftsführers tief in die persönlichen Rechte der Bewohner eingreifen. Die Vorgehensweise der Prüfer, die Fülle der angeforderten Unterlagen und die für den Pflegeheimbetreiber unklare Rechtsgrundlage habe die avendi Senioren Service GmbH veranlasst, ihren Anwalt einzuschalten. „Wir haben unseren Rechtsbeistand damit beauftragt, uns zu vertreten. Und nach dessen Einschätzung fehle sowohl für die Kontrolle, als auch für die Einsicht in die angeforderten Unterlagen die Rechtsgrundlage. Wir würden uns durch die Übermittlung einiger Informationen sogar strafbar machen, weil wir damit gegen geltendes Recht verstießen“, erläutert Weiss die ersten Ergebnisse. Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter habe sich bislang zu dem Anwaltsschreiben nicht geäußert.

 

Hintergrund: Nationale Stelle zur Verhütung von Folter

Gefängnisse, Polizeistationen, geschlossene Abteilungen der Psychiatrie - diese Orte sind es üblicherweise, die die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter kontrolliert. Nach dem Willen der Länder-Justizminister sollen seit 2013 auch deutsche Pflegeheime überprüft werden. Schon damals lösten die angedachten Kontrollen bei Heimbetreibern einen Sturm der Empörung aus. 2009 wurde die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter eingerichtet. Sie besteht heute aus sieben hauptamtlichen und zehn ehrenamtlichen Mitarbeitern. Deren Aufgabe ist es, all die Einrichtungen zu kontrollieren, in denen Menschen die Freiheit entzogen wird. 13 000 Einrichtungen sind zu kontrollieren. Die Anti-Folter-Stelle ist von ihrer formalen Stellung kein Amt und keine Behörde. Die ehrenamtlichen Mitglieder werden zwar von den Justizministerien ernannt, Bund und Länder finanzieren die Kosten, sie arbeiten aber völlig unabhängig.

Die Einrichtung der Nationalen Stelle geht auf das Zusatzprotokoll (OPCAT) von 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe von 1984 zurück. Deutschland hat das Zusatzprotokoll 2006 unterzeichnet und mit Zustimmungsgesetz 2008 in innerstaatliches Recht umgesetzt.